Seit Juni 2009 ist die SolidLine AG zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung (AZWV). Fast alle SolidLine-Schulungen (ausser DBWorks und Porta~X) können heute mit bis zu 100% von der Bundesagentur für Arbeit (BAA) gefördert werden.
Chancen sehen – Förderung nutzen
Dank Konjunkturpaket II ist die Fortbildungsförderung heute NICHT mehr ausschließlich an Kurzarbeit oder andere Bedingungen geknüpft. Nutzen Sie jetzt die Zeit, fördern Sie die Qualifikation Ihrer Mitarbeiter und rüsten Sie sich im Rahmen unserer Weiterbildungsoffensive (AZWV) für Morgen. Die Teilnehmer von Schulungsmaßnahmen erhalten ein Zertifikat über die erworbene Zusatzqualifikation.
Auch Arbeitsuchende Konstrukteure können in Kombination mit dem SolidWorks Engineering Stimulus Package (ESP) eine fundierte SolidWorks-Ausbildung erhalten – ebenfalls bis zu 100% gefördert.
Was bedeutet AZWV ?
Die Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) ist eine Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit vom 16. Juni 2004 gem. § 87 SGB III und regelt die Anerkennung (Akkreditierung) von Fachkundigen Stellen und die Zulassung (Zertifizierung) von Bildungsträgern und Bildungsmaßnahmen.
Die von den Agenturen für Arbeit bzw. den Arbeitsgemeinschaften für Grundsicherung an Arbeitsuchende herausgegebenen Bildungsgutscheine können nur bei den so zertifizierten Bildungsträgern und -maßnahmen eingelöst werden.
Augsburg > 811-4091-09
Berlin > 922-3362-09
Bremen > 277-0037-09
Dortmund > 351-0195-09
Hamburg > 123-2451-09
Karlsruhe > 631-0187-09
K'-Düsseldorf > 337-1203-09
Ludwigsburg > 641-0099-09
Nürnberg > 735-1243-09
Saarbrücken > noch offen
Wiesbaden > 459-0190-09