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WeGebAU-Programm

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Förderung der Weiterbildung für Arbeitnehmer ab 45

 

Ziele der Förderung

Mit diesem Zuschuss soll Betrieben mit bis zu 250 Beschäftigten die berufliche Weiterbildung ihrer älteren Arbeitnehmer erleichtert werden. Durch den Erwerb von arbeitsmarktnahen Kenntnissen halten bewährte Arbeitskräfte ihre Qualifikationen auf dem neuesten Stand; qualifikationsbedingte Entlassungen werden verhindert.

 

Wer wird gefördert?

Ältere Arbeitnehmer können bei Teilnahme an einer von der Agentur für Arbeit als förderungsfähig anerkannten Bildungsmaßnahme Zuschüsse erhalten, wenn sie:

  • bei Beginn der Teilnahme das 45. Lebensjahr vollendet haben,
  • für die Zeit der Teilnahme an der Weiterbildung weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt haben und
  • vom Arbeitgeber für die Teilnahme freigestellt werden
  • und in einem Betrieb mit bis zu 250 Arbeitnehmern beschäftigt sind.

 

Welche Weiterbildungen können gefördert werden?

Gefördert wird die Teilnahme an einer Weiterbildung, die außerhalb des Betriebes durchgeführt wird, dem die Arbeitnehmer angehören. Es müssen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen hinausgehen

 

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Agentur für Arbeit erstattet dem Arbeitnehmer die Weiterbildungskosten und zahlt im Einzelfall einen Zuschuss zur notwendigen auswärtigen Unterbringung.

 

Rechtsgrundlage: § 417 Abs. 1 SGB III


Förderung der Weiterbildung für Ungelernte und Geringqualifizierte

 

Ziele der Förderung

Mithilfe dieses Zuschusses können sich ungelernte Mitarbeiter und Arbeitnehmer, die nicht in ihrem erlernten Beruf tätig sind, weiterqualifizieren. Sogar der fehlende Berufsabschluss kann nachgeholt werden. Und das, ohne dass das Beschäftigungsverhältnis gekündigt werden muss.

 

Was und wer wird gefördert?

 

  • bisher keinen Berufsabschluss erworben hat bzw. geringqualifiziert und nicht in seinem Beruf tätig ist
  • sich im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses und unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts weiterbildet
  • und wegen der Teilnahme an der Weiterbildung die Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht erbringen kann.

 

Wie hoch ist der Zuschuss?

Für den Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer wegen der Weiterbildung keine Arbeitsleistung erbringt, erhält der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt einschließlich der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge.

 

Rechtsgrundlage: § 235c SGB III

Hinweis:

Es ist auch möglich, Arbeitslose mit diesen beiden Leistungen zu fördern. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, arbeitslose Bewerber einzustellen und sie entsprechend der Anforderungen des konkreten Arbeitsplatzes qualifizieren zu lassen. Neu Eingestellte können somit zielgerichtet und entsprechend des Bedarfes im Unternehmen ausgebildet werden.

 
 
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