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WeGebAU-Konjunkturpaket II

WeGebAU - Konjunkturpaket II

Förderung der Weiterbildung Beschäftigter ohne Kurzarbeit - Sonderprogramm WeGebAU -

 

Ziele der Förderung

Ursprünglich galt die Fördermöglichkeit WeGebAU ausschließlich für ältere oder gering qualifizierte Mitarbeiter. Mit Verabschiedung des Konjunkturpaketes II werden zusätzlich auch qualifizierte Mitarbeiter mit Berufsabschluss gefördert. Diese Förderung kann auch bei Kurzarbeit gewährt werden, ist jedoch nicht daran gebunden.

 

Wer wird gefördert?

  • Mitarbeiter, deren Berufsausbildung und letzte staatliche geförderte Weiterbildung mindestens 4 Jahre zurückliegen.
  • Mitarbeiter ohne Berufsausbildung.
  • Mitarbeiter mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in an- oder ungelernter Tätigkeit, die diese seit mehr als 4 Jahren ausüben und ohne Weiterbildung ihren Ausbildungsberuf voraussichtlich nicht mehr ausüben können.

 

Welche Weiterbildungen können gefördert werden?

Gefördert wird die Teilnahme an einer Weiterbildung, die außerhalb des Betriebes durchgeführt wird, dem die Arbeitnehmer angehören. Es müssen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen hinausgehen.

 

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Agentur für Arbeit erstattet dem Arbeitnehmer die Weiterbildungskosten bis zu 100%. Bei gering Qualifizierten ist eine Kombination mit Arbeitsentgeltzuschuss möglich.

 
 
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Letzte Änderungen am  1.Apr.2010 um 09:25 Uhr